Automobile von Willi und Ernst Blume

Service

Hauptuntersuchung für nur 133,00 €

Bei uns können Sie die fällige Hauptuntersuchung, für Ihr Fahrzeug, täglich um 7.30 Uhr durchführen lassen. Als alternative Termine bieten wir Ihnen Mittwoch Nachmittag oder Samstag Vormittag an. Diese Termine können dann nach vorheriger Absprache in Anspruch genommen werden.

Damit Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung im ersten Anlauf besteht bieten wir Ihnen den kostenlosen HU - Vorabcheck an. Sollte es Auffälligkeiten bei Ihrem Fahrzeug geben so können diese Vorab beseitigt werden und Sie ersparen sich die kostenpflichtige Nachuntersuchung.  

Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch einen Sachverständigen überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung (AU) mehr. Sie wurde als eigenständiger Teil in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. Damit entfallen seit dem 1. Januar 2010 auch die AU-Plaketten, es gibt nur noch die HU-Plaketten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:

Fahrzeugart

Monate bis zur nächsten HU nacherfolgter 1. HU

Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung

PKW

24

36

Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad

24

24

Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht bis 0,75 t

24

36

Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht von 0,75 t bis 3,5 t

24

24

Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t

24

36

LKW,
zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t

24

24

Wohnmobile und LKW,
zulässiges Gesamtgewicht 3,5 bis 7,5 t

bis 6 Jahre: 24
älter als 6 Jahre: 12

24

Wohnmobile und LKW,
zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t

12

12

Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

 

Was sollte ich noch wissen?

Der HU-Prüfbericht ist gemäß §29 (10) StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen.

Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.

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